Typklauseln zur Frage des Aushubs, die in die CSC (Technische Spezifikationen) öffentlicher Bauaufträge aufgenommen werden sollen
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Hier finden Sie eine Reihe von Typklauseln, die in die technischen Spezifikationen von Bauaufträgen aufgenommen werden sollen, die die Bodenbewirtschaftung betreffen. Diese Typklauseln regeln insbesondere die Vorlage von Belegen zur Bodenbewirtschaftung, die in verschiedenen Phasen der Bauarbeiten erforderlich sind, sowie die Verfahren, die bei Anfechtung der Ergebnisse der CCQT oder bei Nichteinhaltung des Sortierplans zu befolgen sind. Eine Möglichkeit zur Optimierung der Verwertungskosten ist ebenfalls in Form einer Überprüfungsklausel vorgesehen. Diese Typklauseln regeln insbesondere die Vorlage von Belegen zur Bodenbewirtschaftung, die in verschiedenen Phasen der Bauarbeiten erforderlich sind, sowie die Verfahren, die bei Anfechtung der Ergebnisse des CCQT oder bei Nichteinhaltung des Sortierplans zu befolgen sind. Außerdem ist eine Möglichkeit zur Optimierung der Verwertungskosten in Form einer Überprüfungsklausel vorgesehen.


